Die Mitgliedschaft!
Durch Anklicken der Grafik erhalten Sie eine Seite mit der Beitrittserklärung des SV Fehmarns. Drucken Sie das Formular aus und schicken es ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:
Sportverein Fehmarn von 1879 e.V. |
Nehmen Sie sich die Zeit, sich vorher über die nun folgende Auflistung der Mitgliedsbeiträge und der wichtigsten Auszüge aus der Vereinssatzung zu informieren!
Beiträge des SV Fehmarn
| im Monat | im Jahr | Fälligkeitstermine | |
| Ordentliches Mitglied ab 18 Jahre |
7,50 € | 90,00 € | 15.02 15.05 15.08 15.11 |
| Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre |
3,50 € | 42,00 € | |
| Familienbeitrag | 17,00 € | 204,00 € | |
| Passives Mitglied | 4,00 € | 48,00 € | |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
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| Sonderbeiträge | |||
| Herzsportgruppe |
25,84 € |
310,08 € |
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| Anmerkung: Von der Beitragspflicht wird kein ordentliches Mitglied befreit. | |||
Hier die wichtigsten Auszüge aus der Vereinssatzung, die sich mit der Mitgliedschaft befassen:
§4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus den ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und
Ehrenmitgliedern.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
I. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den
schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger
bedarf einer Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
II. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr
vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich ihm sportlich zu betätigen.
III. Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des
Vereins ist
IV. Juristische Personen können nur passives Mitglied werden.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
I. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
II. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter
Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres
zulässig.
III. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen erheblicher Verletzung
satzungsgemäßer Verpflichtungen, wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen
des Vereins oder wegen groben unsportlichen Verhaltens.
IV. Ein Mitglied kann des weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger
schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in
Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.
Hinweis
1. Die zur Zeit geltende Vereinssatzung kann beim Schriftführer und
Kassenwart eingesehen werden.
2. Arten des Versicherungsschutzes und deren Bestimmungen können beim Übungsleiter oder
Schriftführer erfragt werden.
3. Mit der Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des BDSG, bin ich einverstanden. Ich habe
jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten.