Die Mitgliedschaft!

So werden Sie Mitglied:

protoring.gif (1938 Byte)

Durch Anklicken der Grafik erhalten Sie eine Seite mit der Beitrittserklärung des SV Fehmarns. Drucken Sie das Formular aus und schicken es ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:

Sportverein Fehmarn von 1879 e.V.
Uwe Rinnbauer
Burg a. Fehmarn
Charlotte-Niese Str. 48
23769 Fehmarn

uwe.rinnbauer@t-online.de
Tel./Fax
: 04371 / 1500


Nehmen Sie sich die Zeit, sich vorher über die nun folgende Auflistung der Mitgliedsbeiträge und der wichtigsten Auszüge aus der Vereinssatzung zu informieren!

Beiträge des SV Fehmarn

  im Monat im Jahr Fälligkeitstermine
Ordentliches Mitglied
ab 18 Jahre
7,50 € 90,00 € 15.02

15.05

15.08

15.11

Kinder, Jugendliche
bis 18 Jahre
3,50 € 42,00 €
Familienbeitrag 17,00 € 204,00 €
Passives Mitglied 4,00 € 48,00 €
Ehrenmitglieder

beitragsfrei

 
Sonderbeiträge    
Herzsportgruppe

25,84 €

310,08 €

Anmerkung: Von der Beitragspflicht wird kein ordentliches Mitglied befreit.

Hier die wichtigsten Auszüge aus der Vereinssatzung, die sich mit der Mitgliedschaft befassen:

§4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus den ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
I. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf einer Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
II. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich ihm sportlich zu betätigen.
III. Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist
IV. Juristische Personen können nur passives Mitglied werden.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft
I. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
II. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres zulässig.
III. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen, wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder wegen groben unsportlichen Verhaltens.
IV. Ein Mitglied kann des weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.

Hinweis

1. Die zur Zeit geltende Vereinssatzung kann beim Schriftführer und Kassenwart eingesehen werden.
2. Arten des Versicherungsschutzes und deren Bestimmungen können beim Übungsleiter oder Schriftführer erfragt werden.
3. Mit der Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des BDSG, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten.